Kontakt
IMB / Nachrichten
Rahmenvereinbarung bei Renault
Der IMB begrüßt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit dem französischen Konzern Renault, die weltweit für über 130.000 Beschäftigte gelten wird.

FRANKREICH: Am 12. Oktober unterzeichneten Renault-Chef Louis Schweitzer, IMB-Generalsekretär Marcello Malentacchi sowie Vertreter des Renault-Weltarbeitnehmerausschusses eine Erklärung über die "Grundrechte der Beschäftigten". Nach Volkswagen und DaimlerChrysler ist dies nunmehr die dritte Vereinbarung, die mit einem weltweit agierenden Automobilkonzern abgeschlossen wurde, und die zehnte durch den IMB unterzeichnete internationale Rahmenvereinbarung.

Es ist eine große Freude für mich, diese Vereinbarung unterzeichnen zu können", so der Generalsekretär des IMB, Marcello Malentacchi. "Ich möchte unseren drei französischen Mitgliedsorganisationen, die während des langen Verhandlungsprozesses Seite an Seite gestanden haben, für ihren Einsatz danken".

Schon vor drei Jahren hatte der IMB Gespräche mit Renault über eine internationale Rahmenvereinbarung eingeleitet. Die konkreten Verhandlungen, die nun zu einem Abschluss geführt haben, begannen im April dieses Jahres.

Im Rahmen der Vereinbarung erkennt Renault die soziale Verantwortung des Konzerns an und erklärt sich bereit, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie das Grundrecht aller Beschäftigten, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden und sich diesen anzuschließen, zu unterstützen und einzuhalten. Unter anderem legt die Vereinbarung fest, dass die ILO-Konventionen Nr. 87 (Vereinigungsfreiheit) und 98 (Recht auf Tarifverhandlungen) respektiert werden.

Darüber hinaus ermutigt das Unternehmen seine Zulieferer, die Vereinbarung im Rahmen ihrer eigenen Unternehmenspolitik zu berücksichtigen. Renault "betrachtet dies als eine vorteilhafte Grundlage für die gegenseitigen Beziehungen".

"Wir können davon ausgehen, dass sich Renault schon jetzt an die Vereinbarung hält. Nun werden aber auch Beschäftigte in 'neuen' Ländern, in denen Renault Werke errichten möchte - sei es in Osteuropa, China oder Indien - Kernarbeitsnormen, zugestanden. Dies gilt auch für die in der Zuliefererkette von Renault beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", so Malentacchi.

Gemäß der Vereinbarung werden alle Beschäftigen der Renault-Gruppe über deren Inhalt informiert.

Die Unterzeichner der Vereinbarung werden bis Ende 2006 eine erste Bewertung der Umsetzung vorlegen.

Der Text der Vereinbarung kann von dieser Seite aus herunter geladen werden.

[Oct 12, 2004] JN

eng  |  fre  |  spa  ]
ARTIKEL EMPFEHLEN :
Von An
Lest mehr: