DEUTSCHLAND/WELTWEIT: Eine internationale Rahmenvereinbarung, die „Grundsätze sozialer Verantwortung bei Bosch“, wurde von der Geschäftsführung des in Deutschland ansässigen transnationalen Automobil- und Maschinenbaukonzerns, vom Europäischen Betriebsrat der Bosch-Gruppe und vom Internationalen Metallgewerkschaftsbund unterzeichnet. Dies ist die achte vom IMB abgeschlossene internationale Rahmenvereinbarung.
Darin wird erklärt, dass „die Kombination von ökonomischen Zielsetzungen mit sozialen und ökologischen Dimensionen für Bosch einen hohen Stellenwert (hat)“; die in der Vereinbarung beschriebenen Grundsätze orientieren sich an den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Die Rahmenvereinbarung bestätigt das Grundrecht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Gewerkschaften zu bilden und ihnen beizutreten, sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen, Rechte der Kinder, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Chancengleichheit und die Ablehnung der Zwangsarbeit.
Die Vereinbarung gilt für die gesamte Bosch-Gruppe, deren Tätigkeitsbereiche aufgeteilt sind in Automobile, Industrie- und Konsumgüter und Bautechniken; ferner ist in ihr festgelegt, dass der Konzern Zulieferer ausschließen wird, von denen bekannt ist, dass sie sich nachhaltig nicht an IAO-Kernarbeitsnormen halten.
NB: Die erste Rahmenvereinbarung für die Metallindustrie wurde im Dezember 2001 bei Merloni Elettrodomestici abgeschlossen. Seither hat der IMB Rahmenvereinbarungen mit Volkswagen, DaimlerChrysler, Leoni, GEA, SKF, Rheinmetall und jetzt Bosch abgeschlossen. Weitere werden folgen.
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