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Internationale Rahmenvereinbarung mit EADS

FRANKREICH: Der IMB hat sich den europäischen Gewerkschaftsverbänden angeschlossen, die eine internationale Rahmenvereinbarung mit EADS unterzeichnet haben. Gemäss der Vereinbarung wird sich EADS bemühen, den wirtschaftlichen Erfolg auf der Basis von Grundsätzen und Normen, die mit den IAO-Übereinkommen und den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen im Einklang stehen, voranzutreiben.

Die Vereinbarung mit EADS anerkennt das Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf Tarifverhandlungen. Die in der Vereinbarung erwähnten IAO-Kernarbeitsnormen umfassen Bestimmungen über das Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit, das Recht auf Chancengleichheit und über die Nichtdiskriminierung.

EADS verpflichtet sich zudem, die lebenslange Weiterbildung zu fördern und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu schützen.

Die Vereinbarung geht davon aus, dass die Zulieferer von EADS die in dieser Rahmenvereinbarung niedergelegten Grundsätze ebenfalls befolgen werden, und fordert sie auf, in ihren eigenen Unternehmen gleichwertige Praktiken einzuführen und umzusetzen.

[Jul 08, 2005] AG

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