DEUTSCHLAND: Kurz vor seinem 31. Weltkongress hat der IMB mit BMW eine internationale Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Gemeinsame Erklärung über Menschenrechte und Arbeitsbedingungen in der BMW-Gruppe ist die elfte mit einem transnationalen Konzern abgeschlossene Vereinbarung.
Die Vereinbarung, in der alle Kernarbeitsnormen sowie Bestimmungen über Vergütung, Arbeitszeiten und Arbeits- und Gesundheitsschutz enthalten sind, verpflichtet BMW zur Einhaltung der Erklärung. Zu den Kernarbeitsnormen der IAO zählen das Verbot der Zwangsarbeit oder der Kinderarbeit und die Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen. Die Vereinbarung enthält ferner die Klausel, dass die BMW-Gruppe von ihren Geschäftspartnern und Zulieferern erwartet, dass sie diese Prinzipien als Kriterium für dauerhafte Geschäftsbeziehungen annehmen.
Die Vereinbarung wurde am 26. April von IMB-Präsident Jürgen Peters, vom Vorsitzenden des Europäischen Betriebsrates, Manfred Schoch, und von Vertretern des Konzerns unterzeichnet. Vorausgegangen waren schwierige und langwierige Verhandlungen zwischen dem Konzern und Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitnehmer.
Die Umsetzung der Vereinbarung soll im Verlaufe dieses Jahres auf einer vom IMB einberufenen Zusammenkunft mit Vertretern der IG Metall, des Europäischen Betriebsrates von BMW und von Gewerkschaften erörtert werden, die Betriebe des Konzerns außerhalb von Europa vertreten oder organisieren. Das Datum für dieses Treffen wurde noch nicht bestätigt.
Die Vereinbarung kann in deutscher und englischer Sprache auf der IMB-Website eingesehen werden. Exemplare in anderen Sprachen werden versandt, sobald sie vorliegen.
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