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IMB / Nachrichten
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Kernarbeitsnormen der IAO
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Die internationale Arbeitsorganisation hat die folgenden Abkommen (ILO-Konventionen) als Kernarbeitsnormen definiert:
- Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (Abkommen 87 von 1948)
- Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (Abkommen 98 von 1949)
- Zwangs- und Pflichtarbeit (Abkommen 29 von 1930)
- Abschaffung der Zwangsarbeit (Abkommen 105 von 1957)
- Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf Abkommen 111 von 1958)
- Gleichheit des Entgeltes für gleichwertige Arbeit (Abkommen 100 von 1951)
- Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Abkommen 138 von 1973)
- Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Abkommen 182 von 1999)
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[Jan 10, 2003] JN

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