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Kernarbeitsnormen der IAO

Die internationale Arbeitsorganisation hat die folgenden Abkommen (ILO-Konventionen) als Kernarbeitsnormen definiert:

  • Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (Abkommen 87 von 1948)
  • Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (Abkommen 98 von 1949)
  • Zwangs- und Pflichtarbeit (Abkommen 29 von 1930)
  • Abschaffung der Zwangsarbeit (Abkommen 105 von 1957)
  • Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf Abkommen 111 von 1958)
  • Gleichheit des Entgeltes für gleichwertige Arbeit (Abkommen 100 von 1951)
  • Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Abkommen 138 von 1973)
  • Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Abkommen 182 von 1999)

[Jan 10, 2003] JN

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Von An