|
Die drei Metallarbeitergewerkschaften in Italien - FIM, FIOM und UILM, die auch den Internationalen Metallgewerkschaftsbund (IMB) vertritt - haben im Dezember 2001 eine Internationale Rahmenvereinbarung mit Merloni Elettrodomestici S.p.A. abgeschlossen.
Mit seiner Unterschrift hat Merloni, der drittgrößte Hersteller von Haushaltsgeräten in Europa, der Tochterunternehmen weltweit betreibt, sich verpflichtet, die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit einzuhalten, die in Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) enthalten sind.
Zur Kontrolle der Einhaltung der Prinzipien sieht die Vereinbarung die Überwachung nicht nur der eigenen Produktionsanlagen und -aktivitäten des Konzerns vor, sondern auch die seiner Zulieferer, die Gefahr laufen, dass ihre Verträge im Falle schwerer Verstöße gekündigt werden.
Der Konzern muss über die Durchführung und den Status der Vereinbarung auf der Jahrestagung des Europäischen Betriebsrates und auf der nationalen Informationsveranstaltung Bericht erstatten, wie im landesweiten Tarifvertrag vorgesehen ist.
In Ländern, die im Europäischen Betriebsrat nicht vertreten sind, müssen Vertreter der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften in einzelnen Betrieben diese Informationen von der jeweiligen Unternehmensleitung erhalten.
|