PSA Peugeot Citroën unterzeichnet internationale Rahmenvereinbarung
Verpflichtungen, über Kernarbeitsnormen hinauszugehen und das Gleiche von Zulieferern zu erwarten, sind die wichtigsten Klauseln der internationalen Rahmenvereinbarung, die PSA Peugeot Citroën, der IMB und der EMB am 1. März unterzeichnet haben.
PARIS: PSA Peugeot Citroën hat am 1. März mit dem Internationalen Metallgewerkschaftsbund, dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund und dem Verbindungsausschuss des Europäischen Betriebsrates einschließlich aller französischen Mitgliedsorganisationen eine internationale Rahmenvereinbarung unterzeichnet.
Die Vereinbarung verpflichtet das Unternehmen, die von der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Kernarbeitsnormen zu achten, darunter Klauseln über die Vereinigungsfreiheit, das Recht zu Kollektivverhandlungen, das Recht auf gleiche Bezahlung, das Verbot von Zwangsarbeit oder Kinderarbeit und das Verbot von Diskriminierung. Das Unternehmen hat sich ferner verpflichtet:
- Angemessene Löhne und Gehälter zu zahlen,
- Für Gewerkschaftsaktivitäten aufgeschlossen zu sein,
- Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte voll zu achten,
- Ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld bereitzustellen, und
- Seinen Beschäftigten Ausbildung sowie Chancen zu ihrer Entfaltung zu bieten.
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