Rahmenvereinbarung mit Röchling
DEUTSCHLAND: Die Geschäftsleitung von Röchling, der Europäische Betriebsrat von Röchling, der Europäische Metallgewerkschaftsbund und der IMB haben eine Vereinbarung mit der Bezeichnung "Grundsätze sozialer Verantwortung” unterzeichnet.
In der Vereinbarung mit Röchling, einem Hersteller im Bereich Kunststoffverarbeitung, Automobilkomponenten und Elektronik, werden die soziale Unternehmensverantwortung sowie die Unterstützung und Befolgung der IAO-Kernarbeitsnormen anerkannt.
Die internationale Rahmenvereinbarung hält fest, dass die IAO-Übereinkommen Nr. 87 (Vereinigungsfreiheit) und Nr. 98 (Recht auf Tarifverhandlungen) beachtet werden müssen. Ausserdem werden in der internationalen Rahmenvereinbarung das Verbot von Kinderarbeit und von Zwangsarbeit sowie Normen betreffend die Nichtdiskriminierung, Entlohnung, Arbeitsschutz und Arbeitszeit niedergelegt.
Laut der Vereinbarung verpflichtet sich das Unternehmen, die Geschäftspartner zu unterstützen und sie anzuhalten, die Erklärung in der eigenen Unternehmenspolitik zu berücksichtigen. Röchling bezeichnet dies als eine positive Grundlage für künftige Geschäftsbeziehungen.Aug 15, 2005 – Anita Gardner
